CDU Panketal

CDU verhindert geplante Steuererhöhungen des Bürgermeisters

Die CDU hält sich an ihr Wahlversprechen zur Kommunalwahl 2014: „Keine Erhöhung der Grund- und Gewerbesteuer“

Panketals Bürgermeister Rainer Fornell (SPD) plante für 2016 kräftige Steuererhöhungen. So sollten die Hebesätze der Grundsteuer A (für Land- und Forstwirtschaft) von 200% auf 290%, der Grundsteuer B (für Grundstücke und Häuser) von 350% auf 390% und der Gewerbesteuer von 300% auf 310% angehoben werden.

Zur Begründung führte Herr Fornell (SPD) in der Gemeindevertretersitzung vom 23.11.2015 an, dass die Bürger der Gemeinde Panketal überdurchschnittlich wohlhabend seien und es viele Doppelverdiener im Ort gebe und dass deshalb eine „Umverteilung zugunsten öffentlicher Daseinsvorsorge“ gerechtfertigt sei.

Unterstützung erhielt Herr Fornell (SPD) unter anderem durch den Ortsvorsteher von Zepernick, Maximilian Wonke (SPD), der ebenfalls für Steuererhöhungen plädierte.

Die CDU widersprach dieser „Umverteilungs-Rhetorik“ des Bürgermeisters und verhinderte in den Beratungen zum Haushalt 2016 die Erhöhung der Steuern.

Die CDU ist der Meinung, dass Steuererhöhungen, gerade in der aktuellen Lage, ein völlig falsches Signal wären. Die Steuereinnahmen des Staates steigen von Jahr zu Jahr. 2014 waren sie auf Rekordniveau und werden dieses 2015 noch übertreffen. Bis 2020 rechnet der Staat Jahr für Jahr mit steigenden Steuereinnahmen (Quelle: Arbeitskreis Steuerschätzung von November 2015). Es gibt deshalb keinen Grund für einen Angriff auf die Geldbeutel der Einwohner und Gewerbetreibenden in Panketal.

Die Begründung des Bürgermeisters, es gebe viele Doppelverdiener im Ort und deshalb sei die Steuererhöhung gerechtfertigt, geht auch deshalb völlig ins Leere, da die Grundsteuer eine Substanzsteuer und keine Einkommensteuer ist. Es werden somit alle Bürger mit Grundbesitz und auch Mieter, über die Nebenkosten, zur Kasse gebeten, unabhängig von ihrem Einkommen.

Die CDU hält sich an ihr Wahlversprechen zur Kommunalwahl 2014:

„Keine Erhöhung der Grund- und Gewerbesteuer“.