PA-19-2023 (März 2023)
Beschlussantrag:
Die Gemeindevertretung befürwortet die Förderung von Kitakindern auch durch das Angebot geeigneter, externer Anbieter in den Räumlichkeiten der Kitas. Dafür fordert die Gemeindevertretung den Bürgermeister auf, die Rahmenbedingungen klarzustellen und zur Beschlussfassung im Mai 2023 vorzulegen. Unter anderem seien hier genannt:
Ausschreibungsmodalitäten (z.B. wie/wann wird ausgeschrieben) und
Anforderungsprofil für externe pädagogische Angebote (z.B. Qualifikation der ausübenden Pädagogen).
Bewerben sich mehrere externe Pädagogen und kann nicht für alle ausreichend Fläche zur gewünschten Zeit in der Kita zur Verfügung gestellt werden, ist die Auswahl durch die Kita unter Einbeziehung der Eltern zu treffen.
Bedingung für die Zulassung externer Anbieter ist die Verfügbarkeit geeigneter Flächen innerhalb der Kitaöffnungszeiten. In Frage kommen Gruppenräume, vor allem aber Sport- und Versammlungsräume innerhalb der Kitas. Sollte die Kitaleitung zu dem Schluss kommen, dass auch in den Nachmittagsstunden keine Flächen zur Verfügung stehen, werden die Eltern regelmäßig (mind. monatlich) über die kitaintern stattfindenden Angebote auf diesen Flächen informiert.
Begründung:
Wie zuletzt vom Bürgermeister mitgeteilt (Stellungnahme 15.02.23), hat die Gemeinde bereits im November 2022 externe gewerbliche Anbieter von Kitakursen informiert, dass ihre Nutzungsverträge nicht verlängert werden. Aktuell geht es (unserer Kenntnis nach) um zwei Fälle. Erste Eltern traten diesbezüglich bereits im Dezember an die Einreicher heran. Nachdem in der Zwischenzeit Fragen gestellt und durch die Verwaltung beantwortet wurden, haben wir uns zu diesem Antrag entschlossen, um eine Fortsetzung der Angebote überall dort zu ermöglichen, wo Kitaflächen sonst ungenutzt sind. Dies ist meist in den Nachmittagsstunden der Fall. Im Verlauf des Nachmittags werden in der Regel die Kitagruppen zusammengelegt und sowohl kleine wie auch große Kinder in gemeinsamen Räumen betreut. Dies ist durch eine niedrigere Personaldecke in den Nachmittagsstunden begründet. Für altersgemischte Gruppen, mit Kindern zwischen einem und sechs Jahren, sind gemeinsame Sport-, Musik- oder andere Kreativangebote auch aufgrund der sehr unterschiedlichen Bedürfnisse und Fähigkeiten oft nicht umsetzbar. Externe pädagogische Angebote nutzen daher am Nachmittag die ohnehin freistehenden Räumlichkeiten, entlasten dabei die Kitaerzieher und bereichern den Alltag sowie die Entwicklung der Kinder.
Auch für Eltern bedeutet das Angebot in der Kita eine enorme Entlastung. Um Kindern im Kita- und Vorschulalter eine Teilnahme z.B. an Sport-, Musik- oder Kreativangeboten zu ermöglichen, eignen sich nur die Stunden nach dem Mittagsschlaf (ca. 14 Uhr) bis ca. 17 Uhr – danach ist die Aufnahmefähigkeit der Kinder nicht mehr gegeben. Ein Kurs mit Beginn um 16 Uhr und Ende um 17 Uhr außerhalb der Kita erfordert eine Abholung der Kinder spätestens um 15.30 Uhr in der Kita, bei einer Fahrt mit dem Rad sogar früher. Außerhalb der Kita können dementsprechend vor allem die Kinder von teilzeitarbeitenden Eltern oder Familien mit Betreuungsunterstützung eine Teilnahme ermöglichen. Alleinerziehende, vollberufstätige und vor allem in Schicht arbeitende Eltern sowie Familien mit mehreren Kindern wird es schwerfallen, rechtzeitig nach der Kita an anderen Orten eine Teilnahme ihrer Kinder einzurichten. Findet das Angebot in der Kita statt, können zwischen 14 und 17 Uhr im gleichen Raum, nacheinander sogar drei bis vier Gruppen an Angeboten teilnehmen.
Die Kosten der Teilnahme für die Eltern ist ebenfalls geringer, sobald kitaintern Angebote stattfinden, da der Anbieter geringere Aufwendungen hat. Wenn ein Teil der Kinder früher abgeholt wird, um Angebote außerhalb der Kita wahrzunehmen und andere Familien sich dies zeitlich oder finanziell nicht (mehr) leisten können, reduziert dies nicht die vom Bürgermeister befürchtete Diskriminierung. Vielmehr besteht innerhalb der Kita die Chance, auch Kinder einzubinden, deren Familien sonst keine Chancen zur Teilnahme hätten. Zuschüsse für sozialbenachteiligte oder arbeitssuchende Familien sind auf Antrag möglich (Leistungen für Bildung und Teilhabe).