CDU Panketal

Mitteilungsvorlagen weiterhin auf die Tagesordnung setzen

PA-18-2022 (März 2022)
gemeinsam mit DIE LINKE, Bündnis 90/Die Grünen, GUL, BVB/Freie Wähler, SPD 

Beschlussantrag: 

  1. Der Bürgermeister wird beauftragt, entgegen der in seinem Auftrag verfassten E-Mail vom 02.03.2022, Mitteilungsvorlagen mit sofortiger Wirkung weiterhin, so, wie dies in der Vergangenheit erfolgt ist, in die Sitzungen der Panketaler Gemeindevertretung, deren Ausschüsse als auch die Sitzungen der beiden Ortsbeiräte Zepernick und Schwanebeck einzubringen. 

  1. Die Gemeindevertretung missbilligt das in der o.g. E-Mail zum Ausdruck kommende Verständnis des Bürgermeisters hinsichtlich seiner kommunalrechtlichen Funktion als Bürgermeister und sein Verhalten gegenüber der gewählten Vertretungskörperschaft der Gemeinde, deren Ausschüssen sowie der ebenfalls gewählten Ortsbeiräte Zepernick und Schwanebeck. 

Begründung: 

Mit Datum vom 02.03.2022 (14.45 Uhr) erreichte die Mitglieder der Gemeindevertretung und Ortsbeiräte die im Auftrag des Bürgermeisters versandte E-Mail mit nachfolgend zitiertem Inhalt: 

„Sehr geehrte Damen und Herren, 

bis auf Weiteres werden die Mitteilungsvorlagen nicht mehr durch die Aufnahme in die Tagesordnung der Sitzungen der Ortsbeiräte, Ausschüsse und der GV behandelt. Sie erhalten diese ab sofort als Mitteilungen der Verwaltung per E-Mail bzw. als Ausdruck in Ihre Postfächer. 

Mit freundlichen Grüßen 
Im Auftrag“ 

Zuvor erfolgte eine Anfrage zum Thema „Mitteilungsvorlagen“ durch den Vorsitzenden des Hauptausschusses der Panketaler Gemeindevertretung an die Kommunalaufsicht des Landkreises Barnim. 

Diese führte zur Beantwortung der Anfrage in einer E-Mail vom 14.02.2022 u.a. wie folgt aus:  

„Informations- und/oder Mitteilungsvorlagen beinhalten nicht, wie Beschlussvorlagen im engeren Sinne, eine konkrete Sachentscheidung. Vielmehr soll lediglich die Kenntnisnahme der Informations-/Mitteilungsvorlage beschlossen werden. Der Beschlusstext der Vorlage beinhaltet daher regelmäßig den Wortlaut: „Die Gemeindevertretung nimmt … zur Kenntnis.“, „Die Informationsvorlage bzw. Mitteilungsvorlage wird zur Kenntnis genommen.“ oder ähnlich lautende Beschlussinhalte. Über diesen Beschlussvorschlag wird in der Sitzung abgestimmt. Werden mehr auf Ja lautende Stimmen abgegeben, ist die Kenntnisnahme beschlossen. Theoretisch ist es aber durchaus denkbar, dass die Kenntnisnahme nicht beschlossen (bei Stimmengleichheit) oder aber gar abgelehnt wird. Die Kenntnisnahme ist abgelehnt, wenn bei der Abstimmung über die Informations-/Mitteilungsvorlage mehr auf Nein lautende Stimmen abgegeben werden.“ 

Mit Blick auf die Ausführungen der Kommunalaufsicht ist es nicht einsichtig, dass der Bürgermeister einseitig entscheidet bzw. versucht zu suggerieren, entscheiden zu können, dass Mitteilungsvorlagen nicht mehr zum Inhalt der Tagesordnungen der Gemeindevertretung, deren Ausschüssen bzw. der Ortsbeiratssitzungen der jeweiligen Ortsbeiräte wird. 

Zum einen entzieht der Bürgermeister den gewählten Mitgliedern der jeweiligen Gremien einseitig demokratische Rechte, nämlich auch über Mitteilungsvorlagen im Wege der Beschlussfassung abstimmen zu können. 

Zum anderen suggeriert der Bürgermeister ein seinem Amt als Bürgermeister innewohnendes Recht, welches ihm tatsächlich nicht zukommt, nämlich die Tagesordnungen der gewählten Gremien bestimmen zu können. 

Hierzu wird darauf verwiesen, dass es zur Aufstellung der Tagesordnung der Gemeindevertretung in § 2 Abs. 1 der Geschäftsordnung der Gemeindevertretung Panketal (GO) heißt: 

„Der Vorsitzende setzt die Tagesordnung im Benehmen mit dem Bürgermeister fest.“ 

Zur Aufstellung der Tagesordnung für die einzelnen Ausschüsse heißt es in § 21 Abs. 2 Satz 2 GO: 

„Die Vorsitzenden setzen die Tagesordnung fest und leiten die Sitzung.“ 

Zur Aufstellung der Tagesordnung für die einzelnen Ortsbeiräte heißt es in § 22 Abs. 2 Satz 2 GO: 

„Die Ortsvorsteher setzen die Tagesordnung fest und leiten die Sitzung.“ 

Daraus ergibt sich, dass sich lediglich der Vorsitzende der Gemeindevertretung „ins Benehmen“ mit dem Bürgermeister im Hinblick auf die Tagesordnung zu setzen hat, nicht hingegen die Vorsitzenden der einzelnen Ausschüsse und die Ortsvorsteher. Diese entscheiden ausschließlich allein über die Tagesordnung und sind auf „ein Benehmen“ des Bürgermeisters nicht angewiesen. 

Was bedeutet es nun, dass der Vorsitzende der Gemeindevertretung die Tagesordnung „im Benehmen“ mit dem Bürgermeister festlegt? 

Das Verwaltungsrecht kennt neben einigen hier nicht relevanten Beteiligungsformen drei zu unterscheidende Beteiligungsformen: 

  1. das „Einvernehmen“ eines Dritten einzuholen, 

  1. sich ins „Benehmen“ mit einem Dritten zu setzen sowie 

  1. einen Dritten mit dem „Ziel einer einvernehmlichen Lösung“ zu beteiligen. 

Das Benehmen als schwächste Form der Beteiligung erfordert lediglich die Gelegenheit zur Stellungnahme. Ein Einvernehmen der zu beteiligenden Behörde setzt deren Zustimmung voraus, welches bei Versagung von der entscheidenden Behörde ggf. -- z.B. wie im Baurecht nach § 36 BauGB -- ersetzt werden muss. Die Beteiligung mit dem Ziel der einvernehmlichen Lösung erfordert mehr als die Gelegenheit zur Stellungnahme, nämlich eine ernsthafte Kenntnisnahme, ggf. auch Erörterung und sachlich begründete Abwägung der von der zu beteiligenden Behörde vorgebrachten Argumente. Ein Hinwegsetzen über die Einwände durch schlichtes Nichtbeachten ist in diesem Fall nicht möglich. 

Hieraus ergibt sich sodann, dass der Vorsitzende der Gemeindevertretung als Einziger, der sich hinsichtlich der Festlegung der Tagesordnung überhaupt „ins Benehmen“ mit dem Bürgermeister zu setzen hat, dem Bürgermeister lediglich die Gelegenheit der Stellungnahme geben muss. 

Eine inhaltliche Mitentscheidungskompetenz des Bürgermeisters hingegen besteht im Hinblick auf die Tagesordnung in keinerlei Weise. Ob der Vorsitzende der Gemeindevertretung Anregungen des Bürgermeisters aufnimmt, entscheidet ausschließlich der Vorsitzende der Gemeindevertretung allein. 

Der Beschluss im Punkt zu 1. soll dabei absichern, dass der Zustand, der bis Februar 2022 übliches Verfahren im Hinblick auf Mitteilungsvorlagen war, mit sofortiger Wirkung wieder gängige Praxis wird. 

Der Beschluss im Punkt zu 2. soll eine formulierte und deklaratorisch zu verstehende Missbilligung des Verständnisses seiner kommunalpolitischen Funktion als auch des Verhaltens des Bürgermeisters im Zusammenhang mit der o.g. E-Mail vom 02.03.2022 durch die Gemeindevertretung auszusprechen, die der Tatsache geschuldet ist, dass der Bürgermeister gegenüber den Gemeindevertreterinnen und Gemeindevertretern suggeriert, ihm stände es zu, gegenüber der gewählten Vertretungskörperschaft bzw. der beiden Ortsbeiräte einseitig demokratische Rechte zu suspendieren.