CDU Panketal

Einrichtung von mindestens zwei Hundeauslaufplätzen

PA-80-2020-1 (April 2021)  

Beschlussantrag:  

Die Gemeindevertretung beschließt 

  1. Sowohl im Ortsteil Zepernick, als auch im Ortsteil Schwanebeck wird jeweils mindestens ein naturbelassener Hundeauslaufplatz bereitgestellt. 

  1. Zur Umsetzung von Punkt 1. wird der Bürgermeister beauftragt, zu prüfen, welche geeignete Flächen in der Gemeinde (mindestens eine hiervon im Ortsteil Zepernick und eine im Ortsteil Schwanebeck) hierfür grundsätzlich in Betracht kommen. 

Der Bürgermeister bringt als Ergebnis der Prüfung zu Punkt 2. in die Gemeindevertretung eine Beschlussvorlage ein, in der für jeden Ortsteil möglichst mehrere Alternativvorschläge ausgewiesen sind. Die Alternativvorschläge sollen in der Darstellung jeweils Argumente für und gegen die Alternative enthalten. Insbesondere sollen hierbei die Erreichbarkeit, Hinweise auf ggf. bestehende Erfordernisse zusätzlicher Infrastruktur, Einbindung in und Auswirkungen auf die Natur, Flächengröße u.ä. zur Entscheidungsfindung dargestellt werden. 

Begründung: 

Viele Panketalerinnen und Panketaler sind Halter von Hunden und als solche auch „gesonderte“ Steuerzahlerinnen und Steuerzahler (Hundesteuer).  

Konzentrierte Begegnungsflächen im Sinne von Hundeauslaufplätzen sind in Panketal für die Hundehalterinnen und Hundehalter mit ihren Hunden jedoch derzeit nicht vorhanden.  

Die Einrichtung entsprechender Hundeauslaufgebiete als gesicherte Areale mit legalem Freilauf soll hierbei ein „Mehr“ an Qualität für unsere Bürgerinnen und Bürger und ihre Hunde schaffen. Für Hundehalterinnen und Hundehalter soll in jedem Ortsteil mindestens ein Ort entstehen, der es ihnen gezielt ermöglicht, gemeinsam mit ihren Hunden, in Kontakt zu kommen und sich auszutauschen. Auf diese Art kann Gemeinschaft durch die Schaffung von Begegnungsstätten für Menschen mit gleichem Hobby und damit auch „Qualitätszeit“ mit Mensch und Tier gefördert werden. 

Auch den Hunden selbst soll mit den Hundeauslaufplätzen ein Ort geboten werden, an dem sie gezielt mit anderen Hunden toben, sich artgerecht sozialisieren und sich in einer aufregenden Riechlandschaft beschäftigen können. Gemeinsames Spiel und Bewegung für die Hunde entspricht dabei zweifelsfrei dem Tierwohl. Gerade große Hunde, aber auch bestimmte Rassen von Hunden, unabhängig von ihrer Größe, bedürfen eines erheblichen Auslaufs, um eine art- und rassegerechte Haltung dieser Hunde gewährleisten zu können. Dieser Auslauf kann, soweit er seinem Sinn gerecht werden soll, nur leinenlos erfolgen, was in den als „Hundeauslaufplatz“ kenntlich gemachten Arealen unproblematisch möglich ist. Hierfür bedarf es eines möglichst abgeschlossenen, jedenfalls aber optisch abgegrenzten Areals, welches die Hundehalterinnen und Hundehalter hierfür nutzen können, ohne andere Personen zu „stören“. 

Für Außenstehende soll deutlich gemacht werden, dass in diesen Bereichen Hunde ohne Leine anzutreffen sind. 

Aus Sicht des Einreichers bedarf es in beiden Ortsteilen jeweils mindestens eines solchen Hundeauslaufplatzes, um insbesondere die fußläufige Erreichbarkeit zu ermöglichen. 

Kosten dürften lediglich im Fall einer Einfriedung der beiden Areale entstehen.