CDU Panketal

Corona-Schnelltests in Panketal

PA 20/2021 (März 2021)  

Beschlussantrag: 

Der Bürgermeister wird beauftragt, mindestens ein Testzentrum zur Durchführung von Corona-Schnelltests in Panketal zu errichten. Der Betrieb kann durch die Kommune selbst oder durch Dritte erfolgen. 

Der Bürgermeister setzt sich hierfür auch mit Ärzten und Apotheken in Panketal sowie mit den Bürgermeistern umliegender Kommunen und dem Kreis Barnim in Verbindung. 

Der Bürgermeister klärt z.B. im PanketalBote über die neuen Testmöglichkeiten auf. 

Begründung: 

Die Bundesregierung plant ab März 2021 eine Ausweitung der Nationalen Teststrategie. Unter anderem sollen sich Bürgerinnen und Bürger kostenlos in Testzentren, Apotheken sowie durch Ärzte und Zahnärzte mit einem Antigen-Schnelltest auf Corona testen lassen können.  

Die Tests sind von geschultem Personal durchzuführen und liefern innerhalb einer Viertelstunde ein Ergebnis. Antigen-Schnelltests weisen Infektiosität relativ sicher nach. In der EU zugelassene Schnelltests haben ein CE-Kennzeichen sowie Spezifizität von mindestens 97 % (von 100 Nichterkrankten werden mindestens 97 negativ getestet) und eine Sensitivität von mindestens 90 % (von 100 Erkrankten werden mindestens 90 erkannt). Positive Tests sollen zur Sicherheit mit einem Labortest (PCR) bestätigt werden, um Fehldiagnosen zu verhindern. Die Tests sind mittlerweile ausreichend am Markt verfügbar. 

Schnelltests sind ein wirksames Mittel, um unerkannte Infektionsketten aufzudecken und so die Virusausbreitung zu verhindern. Sie sind zudem eine einfache und – gemessen an den gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Kosten des Lockdowns – vergleichsweise günstige Möglichkeit der Pandemiebekämpfung.  

Perspektivisch können Schnelltests auch dazu beitragen, Lockerungen der Eindämmungsmaßnahmen schneller zu ermöglichen, indem sie als sogenannte „Türöffner-Tests“ zum Beispiel Restaurantbesuche möglich machen.  

In jedem Fall sollte den Bürgerinnen und Bürgern ein breites Testangebot vor Ort gemacht werden, um Hürden zu verringern (lange Wege, lange Schlangen und Wartezeiten) und eine breite Inanspruchnahme der Tests sicherzustellen. 

Das Beispiel von Rostock, Böblingen und anderen Orten zeigt, dass ein konsequentes und breit angelegtes Testregime die Infektionszahlen senkt und kommunale Initiative für die Verfügbarkeit wohnortnaher Testzentren sich somit lohnt. 

Das Angebot sollte breit beworben werden. 

Kostenauswirkung: Zum Zeitpunkt des Antragsentwurfs wird davon ausgegangen, dass die Kosten der Schnelltests durch den Bund getragen werden. Die mögliche Bereitstellung von gemeindeeigenen Räumlichkeiten oder der Einsatz von Personal der Verwaltung sollte ggü. möglichen Dritten unentgeltlich erfolgen.